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Wie Sie uns finden
Kaiserin-Augusta-Str. 74
12103 Berlin
T : 030 75 65 61 96
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Kostenlose Erstberatung
Haben Sie Fragen zum Familienrecht oder wünschen Sie ein persönliches Beratungsgespräch? Wir sind für Sie da und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Haben Sie eine Frage?
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder nutzen Sie unser Online-Kontaktformular. Wir vereinbaren zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch mit Ihnen.
Ja, wir unterstützen Sie gerne in allen Belangen des Familienrechts. Sie erreichen uns am schnellsten telefonisch unter der im Kontaktbereich angegebenen Nummer oder per E-Mail für eine unkomplizierte Terminabsprache.
Zudem können Sie unser Online-Kontaktformular nutzen, um uns Ihr Anliegen kurz zu schildern. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück, um die weiteren Details zu besprechen.
Als Fachanwältin vertrete ich Sie bei allen Fragestellungen des Familienrechts, einschließlich Ehescheidung, Gestaltung von Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen, Berechnung von Unterhalt sowie Kindschaftssachen.
Dazu gehören auch komplexe Angelegenheiten wie die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, der Versorgungsausgleich und die Zuweisung der Ehewohnung. Wir vertreten sowohl außergerichtliche Interessen als auch gerichtliche Verfahren.
Als Fachanwältin für Familienrecht verfolge ich diesen Schwerpunkt seit vielen Jahren. Durch meine langjährige Berufspraxis und regelmäßige Fortbildungen biete ich Ihnen eine fundierte und hochspezialisierte Vertretung.
Dabei habe ich bereits zahlreiche Scheidungsverfahren, Unterhaltsstreitigkeiten und Kindschaftssachen erfolgreich betreut. Meine Erfahrung hilft mir, auch in komplexen Situationen den Überblick zu behalten und pragmatische Lösungen zu finden.
Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung richten sich im Regelfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches an den sogenannten Gegenstands- oder Verfahrenswert anknüpft. Bei einer Erstberatung fallen für Verbraucher gesetzlich gedeckelte Gebühren an.
Ich lege großen Wert auf Kostentransparenz: Bereits im ersten Gespräch informiere ich Sie detailliert über die voraussichtlichen Gebühren für meine Tätigkeit und das Gerichtsverfahren, sodass Sie von Anfang an finanzielle Klarheit haben.
Um eine persönliche und qualitativ hochwertige Betreuung zu gewährleisten, stimme ich meine Kapazitäten sorgfältig ab. Im Regelfall kann ich neue Mandate zeitnah aufnehmen, insbesondere wenn es sich um dringende familienrechtliche Angelegenheiten handelt.
Bitte kontaktieren Sie meine Kanzlei telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir prüfen umgehend unsere Verfügbarkeit und schlagen Ihnen einen zeitnahen Termin für ein Erstgespräch vor.
Die Erstberatung dient einer ersten rechtlichen Einschätzung Ihres Falles und kostet für Verbraucher gesetzlich höchstens 190 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (insgesamt 226,10 Euro).
In diesem Gespräch besprechen wir Ihre rechtliche Situation, klären offene Fragen und zeigen Ihnen die nächsten strategischen Schritte sowie die damit verbundenen Kostenrisiken auf.
Ja, als Fachanwältin im Familienrecht strebe ich nach Möglichkeit immer eine einvernehmliche und deeskalierende Lösung an. Eine außergerichtliche Einigung schont die emotionalen und finanziellen Ressourcen aller Beteiligten und ist für Kinder meist der beste Weg.
Sollte eine Einigung scheitern oder die Gegenseite nicht gesprächsbereit sein, vertrete ich Ihre Interessen und die Ihres Kindes selbstverständlich konsequent und mit Nachdruck vor dem Familiengericht.
Ja, selbstverständlich. Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beratungshilfe für die außergerichtliche Tätigkeit oder Verfahrenskostenhilfe (VKH) für ein gerichtliches Verfahren.
Wir unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen der erforderlichen Anträge und reichen diese beim zuständigen Amtsgericht ein. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Einkommensbelege und Nachweise über Ihre monatlichen Ausgaben mit.
